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Gewerbe An-/Ab-/Ummeldung/ZweitschriftSymbol für eine Dienstleistung
Beschreibung
Gewerbeanmeldung
Wenn Sie den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnen, müssen Sie dies der Gewerbemeldestelle gleichzeitig anzeigen.
Gewerbeummeldung
Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf andersartige Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder der Betrieb aufgegeben wird.
Gewerbeabmeldung
Die kostenlose Abmeldung kann schriftlich - unter Angabe der vollständigen Personalien und des Datums der Betriebsaufgabe - erfolgen.
Zweitschrift
Zweitschrift einer Gewerbe An- / Ab- / Ummeldung
Fristen:
Alle Gewerbeanzeigen sind gleichzeitig ( sofort ) vorzunehmen. Sollte die Gewerbeanzeige nicht gleichzeitig erfolgt sein, muss diese ggf. rückwirkend vorgenommen werden. Wichtig ist, dass die Gewerbe An- / Ab- / Ummeldung zu dem tatsächlichen Datum des Beginns / der Aufgabe / der Änderung vorgenommen wird.
Kontakt
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